Pflegeversicherung
Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten die in der jeweiligen Einrichtung durchgeführten Leistungen allesamt von der Pflegeversicherung erstattet, sofern diese im Pflegeplan festgeschrieben und von der „Union des Caisses de Maladie" definiert wurden. Falls erforderlich, wird unser interdisziplinäres Team einen Antrag auf eine erste oder erneute Begutachtung stellen.